Gewährleistung
Die Gewährleistungsbedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
- Gewährleistung bei Neuwaren: Die verkaufte, fabrikneue Ware ist zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern, sofern solche Fehler nicht ausdrücklich im Angebot als B-Ware bezeichnet wurden.
- Transportschäden: Im Fall von Transportschäden bitten wir Sie, der Firma Butyk diese unverzüglich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere erwarten wir vom Kunden die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren und an die Firma Butyk auf deren Bitte zu übersenden.
- Mangelanzeige: Wir erwarten, dass der Kunde von ihm festgestellte Mängel schriftlich anzeigt und die Mängelanzeige zusammen mit der Rechnung bzw. der Kaufquittung unmittelbar an Butyk übersendet.
- Nacherfüllungsanspruch: Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Butyk ist berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Auf Verlangen der Firma Butyk hat der Kunde zum Zwecke der Nacherfüllung die mangelhafte Sache zusammen mit der Rechnung bzw. der Kaufquittung unmittelbar an die Firma Butyk zurück zu senden. Die insoweit anfallenden Versandkosten werden dem Kunden bis zur Höhe der ursprünglichen Liefer-Versandkosten erstattet.
- Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Frist beginnt am Tag der Auslieferung der Ware beim Empfänger.
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